In eigener Sache

Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen

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"Hochzeitsprämie" und Schlüsselzuweisung

Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Mochau,

bereits am 20. Mai 2010 gab es eine gemeinsame Beratung mit der Gemeinde Ostrau und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig über einen möglichen Zusammenschluss unserer Landgemeinden. Ein Grund dafür war, auf eine mögliche Gesetzgebung zur Gebietsreform vorbereitet zu sein.
Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat dann am 26. Oktober 2010 die „Grundsätze für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen“ – Leitbild – beschlossen und die angepasste „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Genehmigung von Gebietsänderungen von Gemeinden (VwVGebÄ)“ zur Kenntnis genommen.
Am Mittwoch, den 24.11.2010 waren auf Initiative der Gemeinde Mochau die Gemeinderäte der Gemeinden Ostrau, Zschaitz-Ottewig und Mochau zum Thema „Weiterentwicklung des Gedanken zum freiwilligen Gemeindezusammenschluss“ zu einer nichtöffentlichen Sitzung nach Zschaitz-Ottewig eingeladen worden.
Herr Prof. Dr. Sponer, Leiter Abteilung 2 – Inneres, Soziales und Gesundheit der Landesdirektion Chemnitz und der stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Herr Ralph Leimkühler, haben diese Veranstaltung fachlich begleitet.
Die Gemeinderäte wurden dort über Vor- und Nachteile einer Gebietsreforminformiert und hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Herr Prof. Dr. Sponer hielt einen Vortrag zum Kerngehalt des Leitbildes. So gehören eine konsequente Orientierung auf die Bildung von Einheitsgemeinden und die Einführung eines demografischen Faktors bei der Bemessung der Einwohnerzahl der künftigen Gemeinden dazu. Ziel ist es, durch die Bildung von Einheitsgemeinden über den Weg der Freiwilligkeit moderne, nachhaltig leistungsfähige Gebietsund Verwaltungsstrukturen auf der gemeindlichen Ebene zu schaffen, eine dauerhafte Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden zu gewährleisten, das System der zentralen Orte unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Neubildung von Verwaltungsverbänden oder Verwaltungsgemeinschaften bzw. deren Erweiterung um neue Mitgliedsgemeinden kommt künftig nicht mehr in Betracht. Hinsichtlich der quantitativen Kriterien hält das Leitbild an den bereits mit den „Grundsätzen für die kommunale Zielplanung“ aus 1994 vorgegebenen Einwohnermindestgrößen von 5.000 im ländlichen Raum Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen und 8.000 Einwohnern im Verdichtungsraum um die Oberzentren fest. Die Einführung eines demografischen Faktors sind demnach für die Einwohnerbemessung die Daten der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose bezogen auf das Jahr 2025 heranzuziehen, soll vermeiden, dass auf Grund demografischer Veränderungen in relativ kurzer Zeit wiederum Gemeindezusammenschlüsse notwendig werden. Das schafft Planungssicherheit aus stabilen Strukturen heraus.
Der stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Herr Ralph Leimkühler, sprach dann über die Entwicklung der Kommunalfinanzen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite. Wie geht es weiter nach dem Absenken der Finanzmittel des Solidarpaktes II ab dem Jahre 2013 und wie wachsen die Aufgaben für die Gemeinden. Er ging auf die zu erwartenden weiteren Haushaltsbelastungen, wie die Einführung der Doppik, Bildung von Abschreibungen und Rückstellungen ein. In Zukunft sind steigende Belastungen aus der Kreisumlage zu erwarten. Die Sonderbedarfszuweisungen aus Solidarpakt II für die Städte und Gemeinden in Sachsen gehen von 2.280 Mio. € im Jahr 2011 auf 547 Mio. € im Jahr 2019 zurück. Das sind rund 76 %. Die allgemeinen Deckungsmittel der Städte und Gemeinden, inklusive Solidarpakt II betrugen im Jahr 2004 = 4.248 Mio. € und im Jahr 2011 = 4.715 Mio. €. Im Jahr 2013 beginnt die Abschmelzung des Solidarpakt II, so dass im Jahr 2019 = 1.733 Mio. € zusätzliche Deckungsmittel aus den eigenen Haushaltmitteln der Städte und Gemeinden oder den eigenen Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen aufzubringen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es den Freistaat Sachsen gleichermaßen betrifft. Folglich müssen die eigenen Einnahmen der Städte und Gemeinden diese fehlende Differenz, bezogen auf das Jahr 2019 (37 % mehr verglichen zu 2011) ausgleichen. Das der Fehlbetrag aus eigenen Steuereinnahmen gehoben werden kann ist sehr unwahrscheinlich. Die größten Einsparpotentiale werden im Verwaltungsabbau gesehen. Unsere Verwaltungen in den neuen Bundesländern sowohl auf kommunaler wie auch auf staatlicher Ebene sind verglichen mit den alten Bundesländern immer noch personell überbesetzt.
Ohne auf weitere Zahlen einzugehen zeigt uns schon die beschriebene Situation die Dramatik.
Für unsere Gemeinden ist es wichtig, dass wir uns auf diese Situation einstellen. Wer glaubt schon ernsthaft daran, dass unsere eigenen Steuereinnahmen in einem solchem Maß steigen?
Eine Gemeindefusion würde auf jedem Fall einige Einsparungen beim Personal (komplexere und qualifiziertere Verwaltung), weitere Effekte durch rationaleren Einsatz im Bauhof (Einsparung bei Unterhaltungskosten) und weiterer kommunaler Einrichtungen bringen. Eine frühzeitige Gemeindefusion hätte auch positive Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen nach FAG (allgemeine Deckungsmittel) gehabt. Sie würde bei einer Einwohnerzahl von ca. 8.130 (Stand 2010) eine „Hochzeitsprämie“ nach § 22 Abs. 2 Nr. 4 FAG einbringen. Diese „Hochzeitsprämie“ beträgt 100,00 Euro je Einwohner und ab dem Jahr 2013 bis zu 50,00 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner einer jeden beteiligten Gemeinde.
Aufgrund der höheren Einwohnerzahl aller 3 Gemeinden von 8.130 Einwohnern würde sich die Einwohnerveredelung nach FAG, der Gewichtungsfaktor (Gewichtung) auf 123 erhöhen.
Die Schlüsselzuweisung der Einheitsgemeinde bei Zusammenschluss zum 01.01.2010 oder Eingemeindung wären plus 528 T€ (+ ca. 50 %) höher gewesen.
Leider sind wir zu keinem Verhandlungsergebnis gekommen. Die Gemeinde Zschaitz-Ottewig hat den Gemeinden Ostrau und Mochau im März nur mündlich zur Kenntnis gegeben, dass die Gemeinde Zschaitz-Ottewig derzeit kein Interesse an einer Gebietsänderung hat.
Bedauerlich ist, dass der Gemeinderat Zschaitz-Ottewig weder mit dem Gemeinderat Ostrau noch mit dem Gemeinderat Mochau ein Gespräch geführt hat. Die Hochzeitsprämie von einmalig 813.000 Euro plus mehr Schlüsselzuweisung von ca. 500.000 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 4 Jahren wäre ein stolzer Betrag gewesen. Zum Beispiel hätte man die Grundschulen Ostrau und Mochau modernisieren können, ohne den normalen Vermögenshaushalt zu belasten. Somit bleibt alles wie es heute ist.

Gunter Weber
Bürgermeister der Gemeinde Mochau

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